Konzept

Konzeption

Unsere gesamte Konzeption im PDF-Format als Download:Konzeption Oktober 2022

Wir stellen uns vor

Unsere Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische, familienergänzende und familienunterstützende Einrichtung.

Bestandteil der Arbeit hier ist die ganzheitliche Erziehung des Kindes in allen Bereichen in einer Atmosphäre von Vertrauen und Geborgenheit. Sie enthält die Hinführung zur Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit, Lernfreude und freien Entfaltung, in der das Kind sich selbst und seine Umwelt erfahren kann.

Rechtliche Grundsätze

Der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie die Grundsätze des christlichen Glaubens bilden die Rahmenbedingungen für unsere pädagogische Arbeit in unserem Waldkindergarten.

Des Weiteren achtet der Träger auf die Sicherstellung nach § 72a SGB VIII der persönlichen Eignung des Personals und die Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII wegen Kindswohlgefährdung. Der Auftrag der Kindertagesstätten und deren Aufgabenstellung sind bundesweit gesetzlich im achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt. Insbesondere die §§ 22, 22a und 24 SGB VIII bilden die Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe. Mit § 8a SGB VIII wird der Schutzauftrag für Kinder bei Gefährdungen des Kindeswohls in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet. Das SGB IX – vor allem die §§ 1, 4 und 19 – regelt die Integration und Teilhabe von Behinderten.

Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) beschreibt die Fördervoraussetzungen für die Betreuung von Kindern und die Maßgaben für die Bildungs- und Erziehungsarbeit. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) ist Grundlage für die pädagogische Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen.